WFUS-Rückblick

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Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Untere Saar informierte Unternehmen über "Chancen, Risiken und Nebenwirkungen" des neuen EU Datenschutzrechts
19. März 2018
Gemeinsam mit dem Verband Saarlouis für Handel, Handwerk, Industrie und Freie Berufe informierte die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Untere Saar mbH (WFUS) über die Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für die Unternehmen und Betriebe im Landkreis Saarlouis. Fast 200 Wirtschaftende waren gekommen, um Tipps von Daniela Wagner-Schneider, Rechtsanwältin und Dozentin im Bereich Datenschutz für öffentliche Einrichtungen, sowie Berthold Weghaus, Konzern-Datenschutzbeauftragter TÜV NORD AG, zum Umgang mit Kundendaten zu erhalten.

Landrat Patrik Lauer sah die große Resonanz auf die Veranstaltung als klares Zeichen dafür, dass die Wirtschaftsförderung mit dem Thema einen Nerv getroffen habe: „Daten sind heutzutage nicht nur viel Geld wert, sie werden auch immer sensibler. Der Verantwortung des Datenschutzes nachzukommen, diese aber gleichzeitig mit den Prozessen im Unternehmen in Einklang zu bringen ist eine Herausforderung, der sich die Wirtschaft stellen muss.“ WFUS-Geschäftsführer Jürgen Pohl bekräftigte, dass die Aufgabe der Wirtschaftsförderung u.a. auch in der Informationspflicht gegenüber den Betrieben und Unternehmen im Landkreis über wichtige, die tägliche Praxis betreffende Themen, besteht. Zu denen gehöre natürlich die neue Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Über diese Kooperation freute sich auch Stefan Hodab, 1. Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Saarlouis. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung bringt nicht nur Änderungen für die Datenschutzmanagementsysteme der Unternehmen mit sich, sondern auch für Webseiten, Verfahrensabläufe und Verträge. Die Vereinheitlichung des Europäischen Datenschutzrechts betrifft alle Akteure, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Die neue DS-GVO unterscheidet nicht mehr – im Gegensatz zum bisherigen BuDaSchuG – zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Für alle Verarbeiter personenbezogener Daten gilt künftig dasselbe Recht. „Mit der Verordnung sind wir praktisch alle verantwortlich und rechenschaftspflichtig dafür, die Grundsätze der Verarbeitung einzuhalten“, so Landrat Patrik Lauer. Verstöße können zukünftig drastische Strafen nach sich ziehen. „Ohne belastbare Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten geht es also nicht mehr“, betonte WFUS-Geschäftsführer Jürgen Pohl. Die Informationsveranstaltung gab einen fundierten ersten Überblick, welche Kernanforderungen der DS-GVO unbedingt rechtzeitig umgesetzt werden müssen, welche Ansprüche betroffene Mitarbeiter, Bürger, Kunden oder Geschäftspartner geltend machen können.

Die WFUS hat mit ihren Partnern Prokom GmbH Saarlouis, TÜV NORD AG Bildung Essen und der Rechtsanwaltskanzlei Wagner Saarbrücken darüberhinaus ein praxisorientiertes vertiefendes Workshop-Programm zusammengestellt. Die Workshops finden im Rathaus Lebach (23.04.2018), im Schulungszentrum TÜV NORD in Ensdorf (24.04.2018) und am 26.04.2018 im Kreisständehaus Saarlouis (Landratsamt) statt. Weitere Detail-Infos und Anmeldungen bei WFUS (E-Mail wfus@kreis-saarlouis.de oder per Fax 06831 – 503 1919).


Foto: Von links nach rechts: Jürgen Pohl, Berthold Weghaus, Stefan Hodab, Daniela Wagner-Schneider, Dennis Nicola von Prokom mit Landrat Patrik Lauer (Foto: Landkreis Saarlouis/ Lisa Geimer)