WFUS-Rückblick

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Infoveranstaltung zum Anerkennungsgesetzt
10. September 2012
Berufsanerkennung für ausländische Arbeitnehmer soll auch Fachkräftebedarf für saarländische Wirtschaft sichern helfen

Am 10. 09.2012 luden IHK und HWK des Saarlandes zu einer gemeinsamen regionalen Informationsveranstaltung für den Landkreis Saarlouis über die Umsetzung der Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das am 01.04.2012 in Kraft getreten ist, in den Großen Sitzungssaal im Landratsamt ein. Die beiden Kammern berichteten zusammen mit dem IQ-Netzwerk Saarland, das als Servicestelle die saarländischen Interessierten beim Anerkennungsverfahren unterstützt, den eingeladenen Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, sozialen Einrichtungen und Verbänden gegenüber von ersten Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren. Dabei wurde festgestellt, dass die fehlende Kenntnis über die am Verfahren beteiligten Institutionen, sozialen Institutionen und Trägern, aber auch der national ausgerichteten Migrantenorganisationen, ein größeres Interesse bisher verhindern. Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz können Absolventen eine im Heimatland erworbene berufliche Ausbildung bzw. ein Studium auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufs- oder Hochschulabschluss überprüfen lassen. In seiner Begrüßung machte WFUS-Geschäftsführer Jürgen Pohl deutlich, dass vor dem Hintergrund der sich bereits heute zum Teil abzeichnenden Folgen der demografischen Entwicklung in einigen Wirtschaftsbranchen der Fachkräftemangel und die Suche nach geeigneten gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Problem werden. Diese Entwicklung, so Pohl, bedingt, dass Untersuchungen zur Folge im Saarland konkret in den nächsten 20 Jahren 257.000 qualifizierte Kräfte, die altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, nur durch 216.000 heute 5- 24-Jährige rein rechnerisch ersetzt werden können. Auf den Landkreis Saarlouis werden sich voraussichtlich die negativen sozioökonomischen Folgen dieser Entwicklung – bedingt durch die vorhandene Erwerbsbevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur – noch stärker niederschlagen als in eher ländlichen Regionen. Qualifiziertes Personal kann somit zum entscheidenden Standortfaktor werden, so Pohl. Ziel der erleichterten Anerkennung nach dem neuen Gesetz ist es, die Qualifikationspotenziale in Deutschland lebender Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, besser zu nutzen und zukünftig eine Beschäftigung im erlernten Beruf besser und schneller zu ermöglichen. Pohl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit dem Gesetz seit 01. April nun die reelle Chance bestehe, die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt besser zu fördern und – vielleicht als zusätzlichen positiven Nebeneffekt – damit auch einen Anreiz für ausländische Fachkräfte zu schaffen, nach Deutschland zu kommen.

Ansprechpartner zum Projekt: bei der IHK des Saarlandes Frau Assessor jur. Annette Baumstümmler, Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung, Tel. 0681/9520-730, Annette.Baumstuemmler@Saarland.ihk.de und bei der Handwerkskammer des Saarlandes Herr Dr. Justus Wilhelm, Geschäftsbereich Bildung, Tel. 0681/5809-115

Das Photo zeigt v.l.n.r. Justus Wilhelm von der Handwerkskammer, WFUS-Geschäftsführer Jürgen Pohl, Wolfgang Vogt, Annette Baumstümmler und Peter Nagel von der IHK.